Landesberatungsstelle barrierefrei bauen & wohnen
Bei Beratung zum Thema Wohnraum hilft Ihnen die „Landesberatungsstelle barrierefrei bauen & wohnen“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gerne weiter. Sie erreichen die Beratungsstelle unter folgenden Kontaktdaten.
Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 22 30 78
Telefax: (0 61 31) 22 30 79
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Zuschüsse und Förderungen
Die Sanierung oder Modernisierung kann sehr kostspielig sein. Wer zum Beispiel sein Badezimmer barrierefrei umgestalten möchte, kann jedoch von attraktiven Förderungen und Zuschüssen profitieren.
Aktuell gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Fördergeld für Umgestaltungen im heimischen Badezimmer zu erhalten. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die Umwandlung in ein barrierefreies Badezimmer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördern zu lassen. Wenn bei mindestens einer Person im Haushalt ein Pflegegrad vorliegt, so ist es möglich, Fördermittel von der Pflegekasse zu erhalten.
Auch die Krankenkassen unterstützen Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit des Badezimmers beitragen. Allerdings zahlen die Krankenkassen keine Zuschüsse für eine komplette Umgestaltung des Badezimmers. Jedoch werden einzelne Hilfsmittel für das barrierefreie Badezimmer von den Krankenkassen bezuschusst.
Zuschuss der KfW
Aktuell gelten komplett barrierefreie Badezimmer in Deutschland noch immer als Mangelware. Laut einer von Forsa durchgeführten Studie sind im Moment nicht einmal 20 Prozent aller deutschen Badezimmer barrierefrei und somit altersgerecht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die größte Förderbank in Deutschland, bietet eine Förderung für den Badumbau. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Badezimmer im Rahmen der Umgestaltung barrierefrei gestaltet wird. Das von der Förderbank zur Verfügung gestellte Geld muss nicht zwangsläufig komplett in den Badumbau fließen. Es ist möglich, damit im gesamten Haus beziehungsweise der gesamten Wohnung bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt für Umbauten, die die Barrierefreiheit erhöhen, Fördergelder in Höhe von bis zu 6.250 Euro. Soll das Badezimmer saniert oder modernisiert werden, so handelt es sich dabei um eine Einzelmaßnahme aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung. Bei einer solchen Einzelmaßnahme bezuschusst die Förderbank 10 Prozent der förderfähigen Kosten für die Baumaßnahmen. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 5.000 Euro.
Zuschuss zum Badumbau von der Pflegeversicherung
Kranken- und Pflegeversicherungen bezuschussen ebenfalls die Umgestaltung in ein barrierefreies Badezimmer. Es gibt allerdings einen großen Unterschied zu den Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau, bei deren Beantragung Alter oder körperliche Verfassung keine Rolle spielen. Bei den Zuschüssen durch die Pflegeversicherung sieht die Situation anders aus. Ein solcher Zuschuss wird nur dann bewilligt, wenn ein Pflegegrad beziehungsweise eine Pflegestufe vorliegt.
Die Pflegekasse bietet für den Badumbau Fördermittel von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt. Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen des Badezimmers muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und erteilt ihre Zustimmung oder Ablehnung.
Falls mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam unter einem Dach leben, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss zum Badumbau höher als 4.000 Euro ausfallen. Allerdings wird der Gesamtbetrag von der Pflegekasse bei 16.000 Euro gedeckelt.
Beratung erfolgt über die Pflegestützpunkte im Landkreis Kusel.
Förderungen von der Krankenkasse
Die Krankenkassen in Deutschland bieten keine Förderungen für einen Komplettumbau eines Badezimmers. Es besteht aber die Möglichkeit, einzelne Hilfsmittel für das Badezimmer von der Krankenkasse finanzieren zu lassen. Die deutschen Krankenkassen übernehmen beispielsweise die Kosten für eine Erhöhung des Toilettensitzes oder Stützklappgriffe
Beratung erfolgt über die Pflegestützpunkte im Landkreis Kusel